Unsere AGB's
Nutzungsbedingungen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Enduro Center Mammutpark GmbH
(im Freizeitpark Mammut)
Vorbemerkung:
Das Enduro Center Mammutpark (im Freizeitpark Mammut) ist eine private Anlage zur
Durchführung von Fahrsicherheits- und Endurotrainings und bietet zudem geübten
MotorradfahrerInnen, die über ausreichend Offroad-Fahrkenntnisse verfügen, die Möglichkeit des
freien Fahrens in kleinen Gruppen und das Üben von einzelnen Sektionen und
Streckenabschnitten unter Beaufsichtigung durch Marshalls. Im Enduro Center Mammutpark sind
ausschließlich straßenzugelassene Reiseenduros über 600ccm zugelassen. Das Enduro Center
Mammutpark behält sich zudem vor, Geräuschpegelmessungen vor Trainings- bzw. Fahrtbeginn
durchzuführen und ggf. Teilnehmer vom Trainings-/Fahrbetrieb auszuschließen. Den Betreibern,
der Enduro Center Mammutpark GmbH und dem Freizeitpark Mammut (Familie Jansen), ist
umfassend das Hausrecht vorbehalten. Jeder, der in den Offroadpark einfährt oder ihn betritt,
erkennt damit diese Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die
Benutzung des Offroadgeländes und die Teilnahme an den Fahrsicherheitstrainings erfolgt auf
eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung der Enduro Center Mammutpark GmbH und
des Grundeigentümers des Freizeitpark Mammut (Familie Jansen).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den
Aufenthalt im Enduro Center Mammutpark (Freizeitpark Mammut) und insbesondere für alle
rechtlichen Beziehungen und Verträge zwischen der Enduro Center Mammutpark GmbH und ihren
Kunden sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen sowie deren Vertragspartner.
Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen und AGB abweichende Bedingungen
erkennt die Enduro Center Mammutpark GmbH nicht an, es sei denn, die Enduro Center
Mammutpark GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Wichtige Sicherheits- und Verhaltensregeln und Gefahrenhinweise
1. Allgemeines
Bei der Benutzung der Strecken hat die Sicherheit höchsten Stellenwert. Jeder Nutzer des
Geländes ist daher verpflichtet, sein Verhalten so zu gestalten, dass Menschen und Sachwerte
nicht zu Schaden kommen. Das Gelände der Enduro Center Mammutpark GmbH (des Freizeitpark
Mammut) wird sowohl von 4x4-Geländefahrzeugen (z.B. Geländewagen) als auch von
Motorrädern (Reisenduros) befahren und birgt damit für den Nutzer Verletzungsgefahren und
auch die Gefahr der Beschädigung seines Motorrades. Die Strecken des Freizeitpark Mammut sind
deutlich ausgewiesen. Es dürfen keine anderen Flächen oder Wege befahren werden. Erlaubt sind
nur verkehrssichere, straßenzugelassene Reiseenduros über 600ccm Hubraum. Auf dem gesamten
Gelände gilt die StVO.
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2. Benutzung von Fahrzeugen
a) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes gestattet
ist, auf dem gesamten Gelände 40 km/h.
b) Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, dürfen keine Fahrzeuge im
Freizeitpark führen.
c) Spezielle Einrichtungen und Hindernisse für 4x4-Geländefahrzeuge dürfen auch nur mit hierfür
geeigneten Geländefahrzeugen befahren werden, und nicht von Motorrädern.
d) Die Benutzung von Motorrädern im Freizeitpark ist ausschließlich auf den entsprechend
gekennzeichneten Straßen, Wegen und Geländestrecken erlaubt. Vor Sonnenaufgang und nach
Sonnenuntergang darf im Wald nicht gefahren werden. Im Sommer darf der Enduropark von 9-18
Uhr, im Winter von 10-16 Uhr befahren werden.
e) Die Benutzung von Motorrädern im Freizeitpark ist nur erlaubt, wenn
• das Motorrad zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen, versichert und verkehrssicher ist
und über eine gültige Prüfplakette („TÜV“/HU-Plakette) verfügt,
• das Motorrad den Vorschriften der StVZO und der StVO entspricht
• der Hubraum größer 600ccm beträgt und
• der Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen
Fahrerlaubnis ist.
f) Für die Teilnahme am Fahrbetrieb und an unseren Trainings wird eine komplette Motorrad-
Schutzbekleidung, also Motorradanzug mit Protektoren, ggf. zusätzliche Protektoren, Helm,
Schutzbrille, Handschuhe und Endurostiefel benötigt. Robuste Motorrad-Stiefel sind für die eigene
Sicherheit sehr wichtig, „normale“ Stiefel genügen hier i.d.R. nicht.
g) Reiseenduros, die am Trainings- und Fahrbetrieb teilnehmen möchten müssen zudem über eine
Enduro-Bereifung verfügen, um den Enduropark sicher befahren zu können, eine Straßenbereifung
reicht hier nicht aus.
§ 3 Haftungseinschränkung / Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung/Buchung, spätestens jedoch vor der Teilnahme an der von der Enduro Center
Mammutpark GmbH durchgeführten Veranstaltung (Fahrsicherheitstraining, Endurotraining, freies
Fahren, sonstigen fahraktiven Motorrad-Veranstaltung oder Events) bestätigt der/die
Teilnehmende, dass er Ziel, Inhalt und Anforderungen der beschriebenen Veranstaltung
verstanden hat und der folgenden Erklärung zustimmt:
Der/die Teilnehmende ist sich über die Risiken eines Motorrad-Trainings, einer Motorrad-Tour –
auch einer geführten Motorrad-Tour und des (freien) Fahrens eines Offroadgeländes bewusst. Die
Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jede/r Teilnehmende (Fahrer, ggf.
Beifahrer oder Kfz-Eigentümer oder Kfz-Halter) trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortlichkeit für alle von ihm verursachten Schäden. Jede/r Teilnehmende (Fahrer, ggf.
Beifahrer oder Kfz-Eigentümer oder Kfz-Halter) haftet selbst für seine eigenen Verkehrsverstöße
und fährt im Rahmen der StVO. Die Enduro Center Mammutpark GmbH (Veranstalter), der
Instruktor/Trainer, der Tourguide, deren Beauftragte und Helfer übernehmen keine Haftung für
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Unfälle, Ausfälle, sowie für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeglicher Art
sowie für Verkehrsverstöße und sonstige andere auftretende Störungen.
Der/die Teilnehmende erklärt, dass er körperlich und geistig die Voraussetzungen für die
beschriebene Veranstaltung erfüllt, einen gültigen Führerschein für die relevante Fahrzeugklasse
besitzt und ausreichend Fahrpraxis für die beschriebene Veranstaltung hat. Es besteht absolutes
Alkoholverbot. Vor und während der Veranstaltung darf kein Alkohol konsumiert werden. Für den
verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs, mit dem er an der beschriebenen Motorrad-
Veranstaltung teilnimmt, ist Der/die Teilnehmende (Fahrer, Beifahrer oder Kfz-Eigentümer oder
Kfz-Halter) selbst verantwortlich.
An der jeweiligen Veranstaltung wird auf eigenes Risiko teilgenommen. Dem/der Teilnehmenden
ist bewusst, dass ein Unfallrisiko besteht. Für einen Schaden des Fahrers oder ggf. Beifahrers
haften der Veranstalter sowie dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der
Schaden durch den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Der/die Teilnehmende stellt den Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beschädigung des Fahrzeugs
und Schäden anderer Fahrer oder sonstiger Dritter frei, es sei denn, der Schaden wurde durch den
Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht.
Schaden an eigenen oder fremden Rechtsgütern tragen die Teilnehmenden selbst. Eine
gesonderte Versicherung für die beschriebene Veranstaltung (Fahrsicherheitstraining,
Endurotraining, freies Fahren, sonstigen fahraktiven Motorrad-Veranstaltung oder Events) besteht
nicht.
Mit der Anmeldung/Buchung, spätestens jedoch vor der Teilnahme an der Veranstaltung und/oder
Betreten/Befahren des Offroadgeländes erklärt der/die Teilnehmende die Nutzungsbedingungen
und AGB gelesen und verstanden zu haben und zudem mit diesen einverstanden zu sein. Er/sie
erklärt weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das im Enduropark geführte
Kraftfahrzeug zu sein. Das Fahrzeug, mit dem er/sie an der beschriebenen Veranstaltung teilnimmt
und/oder den Enduropark befährt ist technisch einwandfrei, verfügt über eine gültige Zulassung,
über eine Haftpflichtversicherung, ist in einem StVo-konformem Zustand und verfügt über die für
die beschriebene Veranstaltung empfohlene bzw. geeignete Bereifung.
Der/die Teilnehmende ist körperlich, gesundheitlich und geistig in der Lage, das Fahrzeug, mit dem
er/sie teilnimmt, sicher zu bewegen und steht nicht unter dem Einfluss von Drogen,
Medikamenten oder Alkohol.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das
von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der
Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch ihn verursachten Schäden in
voller Höhe. Dem/der Teilnehmenden ist bekannt, dass das Nutzen/Befahren des Enduro Center
Mammutpark/Freizeitpark Mammut/Offroadgeländes mit erheblichen Risiken für Gesundheit,
Eigentum und sonstigen Rechten verbunden ist und ohne vorherige Unterzeichnung dieser/s
Haftungseinschränkung/Haftungsausschlusses grundsätzlich verboten ist. Die/der
Haftungseinschränkung/Haftungsausschlusses wird nach Buchung eines/r Trainings/Veranstaltung
versandt, spätestens jedoch vor Beginn des/der gebuchten Trainings/Veranstaltung ausgehändigt
und muss vor Fahrt-/Trainingsbeginn unterschrieben vorliegen.
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Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt.
§ 4 Buchung, Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen, Stornogebühren
1. Die Buchung von Ort und Datum der einzelnen Trainings und Fahrveranstaltungen ist
ausschließlich vorab online unter www.enduroxperience.de vorzunehmen. Alle Buchungen sind
grundsätzlich für maximal 12 Monate im Voraus möglich. Eine Buchung am Veranstaltungstag und
vor Ort ist leider nicht möglich. Nach der Buchung erhält der Teilnehmer eine
Buchungsbestätigung seitens der Enduro Center Mammutpark GmbH. Der Vertrag zwischen dem
Teilnehmer und der Enduro Center Mammutpark GmbH kommt mit Übersendung der
Buchungsbestätigung zustande. Die Nutzungsbedingungen und AGB der Enduro Center
Mammutpark GmbH werden zwingender Vertragsbestandteil eines jeden Vertrages.
2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung auf der Homepage
bzw. des Prospekts/Flyers und aus der Buchungsbestätigung der Enduro Center Mammutpark
GmbH. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt aus haftungstechnischen Gründen 18 Jahre.
3. Mit seiner Buchung und damit verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die
damit verbundenen Kosten für Trainings, Tagestickets, Events etc. sowie eventuell gebuchte
Zusatzleistungen fristgerecht zu zahlen.
4. Es werden grundsätzlich nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Teilnehmer jeweils
angezeigten Zahlungsarten akzeptiert., z.B.:
• Kreditkarten (MasterCard, VISA, American Express)
• PayPal
• Sofortüberweisung (Klarna)
• Giropay
• Überweisung (nur bei Endurotrainings) innerhalb von 30 Tagen. Sollte die Buchung mehr
als 4 Monate vor Trainingsbeginn erfolgen, so gilt ein Zahlungsziel von 60 Tagen.
Bei allen Zahlungsarten ist der Betrag sofort bei Anmeldung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung
behält sich die Enduro Center Mammutpark GmbH vor, die Buchung/Anmeldung ohne weitere
Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Teilnehmer kann grundsätzlich jederzeit vor Beginn eines/r Trainings/Veranstaltung
schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Es steht jedem Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt
frei, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu nennen, der an dem/der gebuchten
Training/Veranstaltung teilnimmt.
6. Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren
berechnet:
• Bis 4 Wochen vor Trainings-/Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, jedoch
mindestens EUR 30,00
• Bis 2 Wochen vor Trainings-/Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises
• Unter 2 Wochen vor Trainings-/Veranstaltungsbeginn oder bei unangekündigtem
Nichterscheinen 100 % des Teilnahmepreises, hier erhält der Teilnehmer einen
Wertgutschein in Höhe von 50 %, der eine Gültigkeit von 1 Jahr hat und auf einer
Veranstaltung der Enduro Center Mammutpark GmbH seiner Wahl eingelöst werden kann.
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7. Die Enduro Center Mammutpark GmbH kann bis 4 Wochen vor Trainings-/Veranstaltungsbeginn
vom Vertrag zurücktreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die
entsprechende Veranstaltung nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung muss unverzüglich an
den Teilnehmer übersandt werden, und der eingezahlte Trainings-/Veranstaltungspreis wird in
voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8. Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die die Enduro Center Mammutpark GmbH nicht zu
vertreten hat, oder nicht stattfindet, so verfällt die Teilnahmegebühr. Ebenfalls besteht kein
Anspruch auf Schadenersatz. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Sollten im Rahmen der Veranstaltung angebotene Sonderleistungen, die von Lieferungen und
Leistungen Dritter Dienstleister abhängig sind, nicht erbracht werden können, so werden dem
Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende
Ansprüche werden ausgeschlossen.
§ 5 Foto-, Video- und sonstige Bildrechte
Die auf den Trainings/Veranstaltungen von Vertretern der Enduro Center Mammutpark GmbH
angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der Enduro Center
Mammutpark GmbH. Diese ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch
wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die Enduro Center
Mammutpark GmbH gegenüber dem Teilnehmer entstehen.
§ 6 Ergänzende Regelungen zum Wareneinkauf und Informationen für Verbraucher bei
Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen
Geschäftsverkehr
1. Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Enduro Center Mammutpark GmbH und dem Besteller
gelten bei Bestellungen über unseren Internetshop die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Produkte in unserem Internetauftritt beinhaltet lediglich eine
Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes.
Indem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der
Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail.
Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 2
Werktagen nach Absenden der Bestellung schriftlich oder in Textform annehmen. Maßgeblich ist
insoweit der Zeitpunkt des Zuganges der Annahmeerklärung beim Kunden.
Werktag ist jeder Kalendertag, der nicht Sonntag oder bundesweit geltender gesetzlicher Feiertag
ist.
3. Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde
Verbraucher ist, tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern
der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden
über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.
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4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
5. Zahlungen
Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten
akzeptiert.
6. Mängelhaftung
Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
7. Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen sowie Kundeninformationen bei
Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
a) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
b) Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden
Bestätigung vor dem Absenden Ihrer Vertragserklärung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und
Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
c) Die wesentlichen Eigenschaften der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer
befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen
unseres Internetangebots.
d) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
e) Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der in der
Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.
f) Der Vertragstext wird durch uns nicht gespeichert und ist daher Ihnen als Kunde nach dem
Vertragsschluss über uns nicht zugänglich.
g) Informationen zur Zahlung, Lieferung oder Erfüllung entnehmen Sie bitte dem Angebot.
8. Information zum Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9. Verschiedenes
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Enduro Center Mammutpark GmbH und dem Kunden
sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des
Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zum Schutz des
Verbrauchers anzuwendenden gesetzlichen Regelungen und Rechte, von welchen nicht durch
Vereinbarung abgewichen werden darf, von dieser Vereinbarung unberührt. Die Anwendung
von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Stand: 01.06.2021
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